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Rente & Abfindung · Bundeswehr Zeitsoldat

Unverbindliche Schätzung · SGB VI, SVG & SLV

Was bleibt
vom Dienst?

Trag deine echte Laufbahn ein — jede Beförderung einzeln, per Regelbeförderung oder frei. Daraus die gesetzliche Rente (120 %-Regel) und die Abfindung beim Ausscheiden.

Soldat auf Zeit
Berufssoldat

01 · Dienstzeit

02 · Laufbahn & Beförderungen

Lädt die gesetzlichen Beförderungszeiten (§ 9 / § 18 / § 24 SLV) ab deinem Diensteintritt. Danach kannst du jede Zeile ändern, löschen oder eigene Beförderungen mit echtem Datum ergänzen.

Gesetzliche Rente aus der Nachversicherung · heutiger Wert/mtl.

0 €

Dienstzeit gesamt
Entgeltpunkte gesamt
Letzter Dienstgrad
Letztes Grundgehalt (mtl.)

120 %-Regel (§ 181 Abs. 2a SGB VI): dein Grundsold wird je Dienstgrad-Zeitraum mit Faktor 1,2 nachversichert. Entgeltpunkte je Jahr = beitragspfl. Einkommen ÷ Durchschnittsentgelt (51.944 € · 2026). Rentenwert: 42,52 € je Punkt (seit 1.7.2026).

Übergangsbeihilfe · einmalige Abfindung

0 €

Übergangsgebührnisse · monatlich nach Dienstzeitende

0 €

0 MonateMax. 60 Monate

Dein Beförderungsverlauf

Das ist nur die grobe Richtung

Ohne Kindererziehungszeiten, Bildungszuschuss, Zulagen und ohne die exakte Beitragsbemessungsgrenze der jeweiligen Jahre. Für deine echte Zahl und wie du die Rentenlücke schließt, schauen wir es uns im Detail an.

Unverbindliche Beratung anfragen

01 · Dienstzeit

Nur ein Vorschlag — die besondere Altersgrenze hängt vom konkreten Dienstgrad ab (§ 45 SG) und kann abweichen.

02 · Besoldung

Voraussichtliches Ruhegehalt · brutto/mtl.

0 €

0 %Höchstsatz 71,75 %
Ruhegehaltf. Dienstzeit
Ruhegehaltssatz
Grundgehalt (letzte Stufe)
Pensionierung ca.

Das ist nur die grobe Richtung

Für eine wirklich belastbare Planung — inkl. Zulagen, Übergangsgebührnisse und wie du die Lücke zur Rente schließt — schau dir das im Detail mit mir an.

Unverbindliche Beratung anfragen
Wichtiger Hinweis (Soldat auf Zeit): Grobe, unverbindliche Schätzung ohne Gewähr. Die Regelbeförderungszeiten stammen aus § 9, § 18 und § 24 SLV — tatsächliche Beförderungen hängen zusätzlich von Prüfungen, Dienstposten und Verfügbarkeit ab und können abweichen. Die Zuordnung Dienstgrad → Besoldungsgruppe ist eine typische Vereinfachung; der tatsächliche Dienstposten kann höher oder niedriger dotiert sein. Die Erfahrungsstufe wird vereinfacht mit +1 Stufe alle 2 Dienstjahre angenommen. Die gesetzliche Rente basiert auf der 120 %-Regel (§ 181 Abs. 2a SGB VI); Kindererziehungszeiten, Bildungszuschuss, die tatsächlichen Beitragsbemessungsgrenzen/Durchschnittsentgelte der jeweiligen Jahre, spätere Rentenanpassungen sowie Steuern/Sozialabgaben bleiben unberücksichtigt. Übergangsgebührnisse (§ 11 SVG) und Übergangsbeihilfe (§ 12 SVG) sind ohne Familienzuschlag, Zulagen und Bildungszuschuss gerechnet. Ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder Rechtsberatung.
©️ Rente & Abfindung Rechner · für Soldatinnen & Soldaten der Bundeswehr